ANWR GROUP mahnt zu Verhältnismäßigkeit und Augenmaß bei der Coronabekämpfung 

Gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) setzen wir uns im Zuge der heute stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) gegen eine bundesweite Einführung der 2G-Regel im Einzelhandel ein. Der stationäre Einzelhandel wäre erneut einer der maßgeblich betroffenen von den Corona-Maßnahmen der Regierung.

„Selbstverständlich muss die Politik in der jetzigen Situation handeln – zwingend“, so Frank Schuffelen, Vorstandssprecher der ANWR Group. „Wir erwarten allerdings Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. Es kann nicht sein, dass der stationäre Einzelhandel, der aufgrund seiner Hygienekonzepte, der Quadratmeterbegrenzung pro Kunde und der bestehenden Maskenpflicht definitiv kein Infektionstreiber ist, erneut mit massiven wirtschaftlichen Belastungen bis zur Existenzgrenze konfrontiert ist. Der stationäre Einzelhandel hat bewiesen, dass er alles für den Gesundheitsschutz seiner Kunden tut.“

Das Gutachten der Kanzlei Noerr in Berlin legitimiert nach Ansicht der ANWR Group, im Falle einer deutschlandweiten Einführung der 2G-Regel im Einzelhandel, die Forderung auf eine angemessene Entschädigung in Höhe der tatsächlichen durch die Maßnahmen entstandenen Verluste der Einzelhändler. Es darf hier nicht bei der Erstattung der anteiligen Fixkostenhilfen bleiben. Diese ersetzten allenfalls einen Bruchteil von ca. einem Viertel der tatsächlichen durch die Maßnahmen entstandenen Verluste der Einzelhändler.

Pressemitteilung